Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.
"Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. "Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert."
Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 sind Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit ist eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet.
Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben zum 01.10.2009 im Wesentlichen unverändert. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich.
Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverslust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus (Referenzgebäude) betragen.

KfW-Effizienzhaus 130
Der Primärenergiebedarf sanierter Gebäude darf maximal 30 Prozent höher sein als der Energiebedarf, der nach der EnEV 2009 für das Referenzgebäude zulässig ist. Der Transmissionswärmeverlust darf 45 Prozent über dem Wert des Referenzgebäudes liegen.
Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 wird zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.

KfW-Effizienzhaus 115
Der Energiebedarf sanierter Gebäude darf maximal 15 Prozent und der Transmissionswärmeverlust 30 Prozent höher sein als die Werte des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.

KfW-Effizienzhaus 100
Der Energiebedarf sanierter Gebäude entspricht genau dem Niveau, das die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Der Transmissionswärmeverlust darf 15 Prozent höher als der Wert des vergleichbaren Referenzgebäudes sein.

KfW-Effizienzhaus 85
Das sanierte oder neu errichtete Gebäude benötigt nur 85 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust entspricht genau dem Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2009. Die Förderstufe wird für Neubauten zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.

KfW-Effizienzhaus 70
kommt mit 70 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes aus. Der Transmissionswärmeverlust muss 15 Prozent unter dem Wert des Referenzgebäudes liegen.

KfW-Effizienzhaus 55 (ab Anfang 2010)
benötigt nur 55 Prozent der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 70 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard.
Quelle und weitere Infos: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW_Foerderbank/Aktuellesa62/Foerder-Info_08_2009.jsp
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