Bundestag verabschiedet Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen.

Den Entwurf zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Anfang des Jahres vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. “Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sichert den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, es stärkt aber auch den Schutz für diejenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden. So tragen wir dazu bei, dass die Menschen nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen leben können”, sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen.

Typische Formen des “Betreuten Wohnens” werden auch erfasst

Der Deutsche Bundestag hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen.

Den Entwurf zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Anfang des Jahres vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. “Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sichert den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, es stärkt aber auch den Schutz für diejenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden. So tragen wir dazu bei, dass die Menschen nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen leben können”, sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen.

Information, Vertragsklarheit und Schutz vor benachteiligenden Regelungen

Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehören:

Gesetz tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft

Das Gesetz tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst ab dem 1. Mai 2010 auf Verträge Anwendung findet, die nach dem bisherigen Heimgesetz abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.

Die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes werden durch Regelungen der Länder ersetzt. Dies entspricht der durch die Föderalismusreform 2006 bewirkten Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf ist zur Beschleunigung des Verfahrens sowohl von der Bundesregierung als auch von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Nach der am 29. Mai 2009 auf der Grundlage der Ausschussempfehlungen erfolgten Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag ist die abschließende Behandlung im Bundesrat für den 10. Juli 2009 vorgesehen.

Quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=123798.html

 

 

Tags:
Betreutes Wohnen, Gesetz, WBVG
Datum:
Montag, 6. Juli 2009, 14:20 Uhr
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