Die staatlich festgelegten Honorare für Architekten- und Ingenieur-Leistungen sollen um 10 Prozent steigen.
Dies sieht die von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vorgelegte Verordnung (HOAI) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Dies ist die erste Erhöhung seit 14 Jahren. Neu ist eine Bonus-Malus-Regelung, wonach kostengünstiges Bauen belohnt werden soll. Die verbindliche Honorarliste reicht für Bauprojekte bis zum Vertragswert von 25 Millionen Euro. Liegen sie höher, kann das Honorar frei verhandelt werden. Bund, Länder und Gemeinden werden bei öffentlichen Bauten mit 290 Millionen Euro zusätzlich belastet.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte, er unterstütze die Änderungen ausdrücklich. “Die Anpassung war notwendig und überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. “Ich bin dafür, dass die HOAI in einem weiteren Schritt inhaltlich weiterentwickelt wird.” Das müsse mit den Betroffenen noch besprochen werden. Die Änderung der Honorarordnung war auf Betreiben des Bauministeriums in den Koalitionsvertrag geschrieben worden, nachdem das federführende Wirtschaftsressort lange Zeit für die Abschaffung der Honorarordnung eingetreten war. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: dpa
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